Änderungen in der Krankenversicherung ab 2011

Von Jan Weigelt

Ab dem 01.01.2011 tritt die neue Gesundheitsreform in Kraft. Sowohl bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als auch bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es Veränderungen.

Neuerungen für die private Krankenversicherung:

Bisher mußte ein Angestellter drei Jahre in Folge über der Beitragsbemessungsgrundlage (z.Z. 49.500€) liegen, um in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Ab 2011 ist es ausreichend, wenn das Einkommen einmalig über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Für Beamte, Freiberufler und Selbständige gilt diese Einkommensgrenze nicht. Gleichzeitig werden die Privaten in die Rabattverhandlungen der gesetzlichen Kassen mit den Arzneimittelherstellern einbezogen. Die Privatkassen sollen für neue Medikamente nicht zwangsläufig höhere Preise zahlen als die gesetzlichen Kassen. Dies ist ein weiterer Vorteil für die PKV.

Die privaten Krankenversicherungen sind zudem ab 2011 die einzigen Gesellschaften, die Wahltarife wie z.B. das Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung anbieten dürfen. Möchte ein Bürger seinen gesetzlichen Tarif „aufpeppen“, geht kein Weg an den Privaten vorbei.

Neuerungen für die gesetzliche Krankenversicherung:

Nachdem für alle gesetzlichen Krankenkassen der einheitliche Beitragssatz in Höhe von 14,9% vom Brutto eingeführt wurde, wird dieser nun auf  15,5 % angehoben. Die Erhöhung wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen getragen. Reicht diese Erhöhung nicht zur Kostendeckung aus, müssen die Versicherten in Form von Zusatzbeiträgen zur Kasse gebeten werden und der Staat greift ins „Steuersäckl“ um das Finanzloch zu schließen. Hierbei gilt die Regel: bis 2% vom Brutto trägt der Versicherungsnehmer und den Rest zahlt der Staat. In der freien Wirtschaft wäre diese Regelung wohl undenkbar. Stellen Sie sich vor, Sie sind Unternehmer und Sie müssen Ihre Preise und Ausgaben kalkulieren… Reicht das Geld am Ende nicht, können Sie Ihre Auftraggeber nachträglich zur Kasse bitten – und sollte dies noch immer nicht genügen, dann zahlt Ihnen eben der Staat den Rest! Sind wir mal gespannt, welche Krankenkasse mit den ja ohnehin schon erhöhten Beiträgen auskommt…

Für Arbeitgeber ist der Sozialbeitrag zur Krankenkasse allerdings festgeschrieben – sie zahlen einen Satz von 7,3 %, dem Arbeitnehmer verbleiben 8,2 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wenn die o.g. Beitragserhöhungen greifen, wird dies künftig nur über den Arbeitnehmer getragen. Experten erwarten, dass das Zusatzbeitrag in den nächsten Jahren auf 80 € im Monat steigen könnte. Laut Regierung soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag ab 2012 bei rund 5 € und im Jahr 2014 bei 10 bis 16 € monatlich liegen. Spannend bleibt, wie denn der Einsparungsplan des Gesetzgebers über immerhin 3,5 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Kassen umgesetzt werden soll. Reden Sie mal mit Ärzten in Krankenhäusern über die nötigen Kostenkürzungen beim Personal und bei den Ärzten. Im Gegensatz zum öffentlichen Dienst ist hier die Luft extrem dünn… Trotzdem müssen mehr als 500 Millionen in zwei Jahren gespart werden.

Der Sozialausgleich für die Zusatzbeiträge erfolgt über Steuermittel. Damit soll die Belastung zukünftig auf alle Steuerzahler umgelegt werden. Rund eine Milliarde Euro werden dafür für das Jahr 2014 veranschlagt. Ob der Steuerzuschuss noch höher ausfallen wird, ist noch offen.

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen sollen in 2011 und 2012 um insgesamt 600 Millionen reduziert werden. Die größten Einspareffekte erhoffen sich die Politiker von den Pharmaunternehmen. Hier sind durch Zwangsrabatte und ein Preismoratorium jährliche Einsparungen von über einer Milliarde Euro erwartet.

Und schließlich sollen auch die Ärzte auf die Hälfte der bereits festgelegten Honorarsteigerungen verzichten.

Unterm Strich erhofft sich die Regierung damit, das erwartete 11 Milliarden Euro Defizit auf eine schwarze Null zu verringern.


Aktualisiert am 2. Januar 2011 | Tags: , ,