Ein aktueller Trend – die Dread-Disease-Versicherung

Von Bastian Borck

In unserer Beratungspraxis geht es häufig um die Absicherung gegen unvorhersehbare Risiken und Ereignisse. Da die Zukunft, für die meisten von uns, nicht vorhersehbar ist, bietet die Unsicherheit Raum für allerhand Spekulationen.

Angefangen bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundeliebhaber über die Rechtsschutzversicherung für den Straßenverkehr bis hin zur klassischen Altersvorsorge und dem Todesfallschutz ist die Palette der Anbieter, die uns gegen Risiken versichern wollen und deren Angebot schier unerschöpflich.

Sinnvolle Ergänzungen zu finden und Alternativen aufzuzeigen gehört dabei genauso zu unseren Aufgaben, wie die Auswahl des richtigen Vertragspartners und die langfristige Betreuung unserer Kunden.

Im angloamerikanischen Raum entstand Anfang der 80-er Jahre die sog. Dread-Disease-Versicherung, die dem Versicherten bei Diagnose einer schweren Erkrankung die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssummer -als Einmalzahlung- verspricht. Auch in Deutschland werden derartige Tarife von einigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Der Leistungsfall, also die Zahlung der vereinbarten Summe, ist dabei in einem Katalog genau beschrieben. Bei den dort aufgeführten Erkrankungen geht es um Diagnosen wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Parkinson oder auch um die Folgen schwerer Unfälle. Die Versicherungssumme kommt unabhängig von einer Beeinträchtigung der Arbeitskraft zur Auszahlung und auch die Diskussion über den Eintritt des Versicherungsfalles, wie häufig bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsverträgen bekannt, ist hier kaum zu erwarten.

Daraus ergibt sich oft eine Diskussion, ob die Dread-Disease eine Berufsunfähigkeitsversicherung substituieren kann. Das hängt nach unserer Meinung von einer Reihe ganz persönlicher Faktoren wie Beruf, Einkommen, Gesundheitszustand, Vermögenssituation etc. ab und muss bei jedem Kunden ganz individuell besprochen werden.

Die Aufwendungen für eine Dread-Disease können über die Vorsorgeaufwendungen möglicherweise steuerlich angerechnet werden, die Auszahlung der Versicherungssumme ist nach aktueller Steuergesetzgebung für Privatpersonen in Deutschland steuerfrei.

Auch ein Unternehmen kann sich gegen die Erkrankungen der Geschäftsführung oder leitender Angestellter durch eine Dread-Diesase absichern. Dabei werden die Versicherungsbeiträge allgemein als Betriebsausgabe anerkannt und die Versicherungssumme kann im Unternehmen zur Entlohnung einer Vertretung oder zur Entlastung von Mehraufwendungen aufgrund der Erkrankung des wichtigen Mitarbeiters führen.

Ist eine Dread-Disease für mich eine sinnvolle Alternative oder eine Ergänzung zu meinem bestehenden Versicherungsschutz? Macht es für uns als Unternehmen Sinn, uns gegen eine schwere Erkrankung unserer wichtigsten Mitarbeiter abzusichern? Zu diesen und weiteren Fragen beraten wir sie gern! Unsere Kontaktdaten finden sie unter www.degere.de/unsere-berater.


Aktualisiert am 11. Mai 2011 | Tags: ,